BHG Entscheidung: Embryonenschutzgesetz vs. Gendiagnostikges

Chorea Huntington, eine Nervenkrankheit (auch schon mal Corea Huntington). Für Betroffene und Angehörige

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GeoJuergen
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BHG Entscheidung: Embryonenschutzgesetz vs. Gendiagnostikges

Beitrag: # 24717Beitrag GeoJuergen »

Gerade hat der Bundesgerichtshof eine interessante Entscheidung getroffen:

Wenn ein Arzt bei einer Präimplantationsdiagnostik feststellt, dass ein Embryo schadhafte Gene aufweist, darf er solche Embryonen aussortieren und nur gesunde Embryonen in die Gebärmutter einpflanzen. Dies ist laut BHG kein Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz.

Im Gendiagnostikgesetz ist in §15(2) dagegen folgendes geregelt: „Eine vorgeburtliche genetische Untersuchung, die darauf abzielt, genetische Eigenschaften des Embryos oder des Fötus für eine Erkrankung festzustellen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausbricht, darf nicht vorgenommen werden.“ Das Gendiagnostikgesetz ist nach §2(1) übrigens nur für „Embryonen und Föten während der Schwangerschaft“ anzuwenden – d.h. wenn ich das richtig interpretiere also nicht für Embryonen außerhalb der Gebärmutter.

Für CH-Riskoträger mit dem Wunsch nach gesunden Kindern bedeutet dies:
Künstliche Befruchtung - testen und auswählen von gesunden Eizellen außerhalb der Gebärmutter ist in Deutschland erlaubt.
Natürliche Befruchtung - testen und auswählen von gesunden Eizellen in der Gebärmutter ist in Deutschland verboten und strafbar.

Oder sollte man sich bei CH-Risiko und Kinderwunsch für solche Untersuchungen vielleicht doch besser in ein („unchristlicheres“) Ausland mit vernünftigeren Gesetzen begeben?

Gruß
Jürgen


P.S. dies ist nur eine völlig unfachliche Interpretation eines rechtsunkundigen Laien und soll weder eine Rechtsberatung oder noch eine Anleitung für strafbare Handlungen darstellen.
P.P.S. als wir uns für Kinder entschieden haben gab es noch keine Gentests.


rio
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Beitrag: # 24720Beitrag rio »

Habe das auch gelesen.

Ein Arzt hat 2004 meine ich so gehandelt und sich dann selbst angezeigt um Klarheit zu schaffen. Die hat er jetzt und auch in seinem Sinne.

Ich meine, wenn man weiß, daß man Risikoträger ist und deswegen zögert, Kinder zu bekommen, dann ist die künstliche Befruchtung sicherlich nun eine Option. Wenn man das mit seinem Gewissen überhaupt vereinbaren kann.
Sternchen
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Registriert: 18.05.2008, 21:43

Beitrag: # 25295Beitrag Sternchen »

Hallo Jürgen, hier schon wieder Sternchen.

Greife deinen Beitrag heute noch einmal auf nach der tollen CDU Abstimmung.( Dies wird nicht politisch!!!)
Menschen die unbeteiligt von egal welcher schweren Genkrankheit, sich erlauben einbilden zu können was diese Menschen durchmachen, nehmen sich ziemlich was raus. Ich will nicht damit sagen das ich zwischen dick und dünn, oder zwischen blond oder dunkel, groß und klein meine Kinder wählen wöllte, nein nie !!!!! Es ist ja auch toll so eine Geburt, wie eine große Überraschung. Ich wußte ja nicht mal ob Junge oder Mädchen, würde ich auch bis Heute nicht wissen wollen! Aber die Wahl ob Gesund oder belastet, die schon. Leider gibt es für viele Krankheiten noch kein Medikament was schwere Krankheiten heilen kann, aber warum sollen kranken Menschen nicht auch nur gesunde Kinder bekommen dürfen ohne auf das kleine Fünkchen-Glück zu hoffen was wir doch alle von CH betroffen, uns wünschen würden. Wir sind alle dankbar das die Medizien mitlerweile so weit in der Forschung ist, uns tolle Medikamente, Op´s, Medizientechnik mit höchsten Anspruch zu präsentiern. Das wird alles dankend angenommen obwohl wir da auch nicht gerade wenig in den normalen Ablauf der Natur eingreifen. Warum dann nicht auch die Wahl vor Zeugung ohne belastende kranke Gene?
Ich möchte aber nicht damit sagen und das betone ich ausdrücklich, das einer mit einer Krankheit im Erbpacket keine Daseinsberechtigung hat.
Nein nie denn sonst hätte ich ja nicht meinen Mann oder meine Kinder.
Dazu ein kleines Zitat was ich recht passend finde und über meinem PC auf einer Postkarte steht:

EINMALIG

Jeder Mensch ist absolut einzigartig, wunderbar und auf seine Weise liebenswert.


Sternchen
rio
Beiträge: 4588
Registriert: 02.03.2004, 08:22

Beitrag: # 25298Beitrag rio »

"Ich will nicht damit sagen das ich zwischen dick und dünn, oder zwischen blond oder dunkel, groß und klein meine Kinder wählen wöllte, nein nie"

"das einer mit einer Krankheit im Erbpacket keine Daseinsberechtigung hat. "

Das ist genau das Problem, erstens: Ist der Bann einmal gebrochen, die Schleuse geöffnet, ist es nur noch ein kurzer Schritt zu ersterem.

Zum zweiten, wer entscheidet, was nun schlimm krank ist, nicht ganz so schlimm und harmlos?

Nicht umsonst ist die Abstimmung so knapp ausgefallen. Ich jedenfalls bin froh, nicht über solcherlei grundlegendes entscheiden zu müssen.

Wie es ausarten kann, hatten wir schon mal...
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