Diese Aussage ist falsch. Über irgendwelche Altersgrenzen steht im Gendiagnostikgesetz nichts. §14 regelt, wie bei nicht-einwilligungsfähigen Menschen zu verfahren ist.Aley hat geschrieben:Hallo!
Ich habe einmal an einen Dr. der Uniklinik in Bochum geschrieben, und er antwortete dazu:
"Ich kann Ihre Situation sehr gut verstehen, die Vorgaben durch das Gendiagnostik-Gesetz sind hier aber leider sehr eindeutig. Eine prädiktive Testung vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist nicht möglich, auch nicht, wenn ein Erziehungsberechtigter zustimmt. Wir würden uns damit strafbar machen."
Manch 16- oder 17-jährige Risikoperson, die seit 8 oder 10 Jahren weiß, welche Krankheit in der Familie vorliegt, ist seelisch reifer als viele 30-jährige, die sich noch keine ernsten Gedanken über den Sinn des Lebens gemacht haben. Auch die Meinung und der Wunsch eines 16- oder 17-jährigen sind zu beachten und respektieren. Gedankenaustausch wie hier im Forum ist sicher auch eine erstklassige Gelegenheit, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Dann sollten man sich einen beratenden Arzt suchen, der die HK wirklich kennt, und mit den jungen Leuten in aller Ruhe und Ausführlichkeit das Pro und Contra eines Gentestes in frühen Jahren bespricht.
Alles Gute & guten Gedankenaustausch!