Ermässigung für Rundfunkgebühren bei Ch?

Chorea Huntington, eine Nervenkrankheit (auch schon mal Corea Huntington). Für Betroffene und Angehörige

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Nubia
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Ermässigung für Rundfunkgebühren bei Ch?

Beitrag: # 34956Beitrag Nubia »

Hallo in die Runde :lol:
Ich hab mal eine Frage.
Kann man bei der Diagnose CH auch eine Ermässigung der GEZ Gebühren beantragen?
Falls ja, wie mache ich es am Besten?
Für Antworten wäre ich dankbar :o
Gruß Nubia


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Udo
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Beitrag: # 34957Beitrag Udo »

Ich glaube, das funktioniert nur, wenn das Einkommen des Betroffenen unter dem Regelsatz liegt. Oder er Grundsicherung bekommt, oder auch Hartz IV. Oder in einem Heim lebt.
Krankheit bedeutet nicht automatisch, das die GEZ gnädig ist. Die sind da ziemlich hinterher.

Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Ermäßigung. Weitere Tipps finden sich hier. http://www.rundfunkbeitrag.de/informati ... aessigung/
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Nubia
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Beitrag: # 34961Beitrag Nubia »

hallo Udo,
danke für die Antwort.
Meine Frage war auch ob es Ermäßigung gibt :o
Denn das die GEZ uns die Gebühren schenkt, das ist nicht sehr wahrscheinlich :lol: :lol:
Hatte auch schon bisschen geschaut, aber es ist so kompliziert ausgedrückt, in den Broschüren, das ich immer noch nicht weiß, ob ich eine Ermäßigung beantragen kann.
Danke trotzdem .Nubia
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Udo
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Beitrag: # 34962Beitrag Udo »

Es gibt übrigens auch, gegen eine Monatsgebühr, ca. 5-6 € , meistens muss man dort Mitglied werden, Unterstützung von Sozialverbänden, die sich oft sehr gut in diesen, aber auch in anderen sozialen Fragen, bei kranken und behinderten, sowie alten Menschen auskennen.

Ein ev. Beitritt in solch einem Verband wäre sicher nicht schlecht. Die helfen auch bei Anträgen für Behindertenausweise, Frührente , bieten Rechtshilfe an , legen Widersprüche ein usw.

Ich kenne jetzt aus Itzehoe z.B. den VDK, der in ganz Deutschland vertreten ist. http://www.vdk.de/deutschland/

Es gibt aber auch noch andere Sozialverbände, zum Beispiel den Sozialverband Deutschland.
http://www.sovd.de/

Ev. einmal in Deinem Umfeld informieren.
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Udo
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Beitrag: # 34963Beitrag Udo »

Nubia hat geschrieben:Hatte auch schon bisschen geschaut, aber es ist so kompliziert ausgedrückt, in den Broschüren, das ich immer noch nicht weiß, ob ich eine Ermäßigung beantragen kann.
Danke trotzdem .Nubia
Wenn Du mit Deinem Mann zusammen wohnst, ich weiss das jetzt nicht, glaube ich nicht, das eine Ermäßigung drin ist.
Also, es muss schon ein sehr geringes Einkommen da sein, um dies zu erreichen. Abgesehen von den Sozialverbänden sollte auch das örtliche Sozialamt darüber Info`s haben. Ein Versuch ist es wert, und Versuch macht klug.
Beantragen kann man ja, ob es dann bewilligt wird, wird sich zeigen.

Ich weiss von meiner Freundin Ihrer Mutter, das die GEZ Eintreiber alles versuchen, um die Gebühren zu bekommen. Die wollten sogar noch von Kaja Gebühren haben, als sie schon im Heim war. :?
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Nubia
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Beitrag: # 34980Beitrag Nubia »

Hallo Udo,
danke für die Info.Hab mich inzwischen ein bisschen schlau gemacht :lol:
Also um es kurz zu machen, solange du nicht richtig tot oder mindestens beide Ohren abhast, bekommst du keine Ermäßigung.
Das ist jetzt sehr platt ausgedrückt,aber wahr,
Trotzdem Danke nochmal.
Nubia
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Udo
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Beitrag: # 34987Beitrag Udo »

Nubia hat geschrieben:Also um es kurz zu machen, solange du nicht richtig tot oder mindestens beide Ohren abhast, bekommst du keine Ermäßigung.
Das ist jetzt sehr platt ausgedrückt,aber wahr,

Nubia
Ja, so ist es tatsächlich leider.

Gruß, Udo
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wergi
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Beitrag: # 34988Beitrag wergi »

Hallo Nubia,

wieviel Prozent Schwerbehinderung hat Dein Mann?
Hat er auch Buchstaben? Evtl RF.

Lieben gruß

Rainer
Udo
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Beitrag: # 34990Beitrag Udo »

Vorhin noch einmal gesucht.

http://www.rundfunkbeitrag.de/informati ... hinderung/

Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitrags­pflicht haben:

Taubblinde Menschen: Taubblindheit im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages liegt vor, wenn auf dem besseren Ohr eine an "Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" und auf dem besseren Auge eine "hochgradige Sehbehinderung" gegeben ist. Um die Befreiung zu beantragen, ist einer der folgenden Nachweise über die Taubblindheit erforderlich:
eine fachärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit oder
der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos) oder
der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl oder Gl zusammen mit einer fachärztlichen Bescheinigung über die je andere Behinderung oder
eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung.
Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG.

Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf 5,83 Euro (bis zum 31.03.2015: 5,99 Euro) pro Monat kann beantragt werden von:

Blinden oder wesentlich sehbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde;
Hörgeschädigten Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde;
Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt wurde.

Wichtige Hinweise

Menschen mit Behinderung, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen.

Wer z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Sollten Sie keine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) überschreiten, können Sie eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen.

Besteht ein Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen, verzichten Sie aber aus persönlichen Gründen bewusst darauf, diese in Anspruch zu nehmen, können Sie ebenfalls eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen.


Ist ja schon etwas Sarkastisch , das taubblinde eine Befreiung bekommen. Wenn man sowieso nichts mehr hören und sehen kann?



Dies auch noch gefunden

http://www.sozialhilfe24.de/schwerbehin ... t-gez.html


Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis hat die Befreiung von den GEZ-Gebühren zur Folge.

GEZ Befreiung

Das Merkzeichen RF, das eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ-Befreiung) nach sich zieht, hat zur Voraussetzung, dass behinderungsbedingt eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht mehr möglich ist. Das Merkzeichen RF soll als Ausgleich hierzu dienen und den Zugang zu Rundfunk und Fernsehen erleichtern. Ist man von den Rundfunkgebühren befreit, so ist damit auch eine Gebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom hinsichtlich der Telefongebühren kombiniert.
Merkzeichen RF

Das Merkzeichen RF können einmal Blinde oder stark Sehbehinderten mit einem GdB von wenigstens 60 allein aufgrund der Sehbehinderung erhalten. Daneben haben Hörgeschädigte einen Anspruch auf RF, wenn ein GdB von wenigstens 50 aufgrund der Hörbehinderung vorliegt. Auch Schwerbehinderte mit einem GdB von wenigstens 80 haben einen Anspruch auf das Merkzeichen, wenn sie wegen ihrer Behinderung an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilzunehmen vermögen, also an das Haus gebunden sind.

Was versteht man unter öffentlichen Veranstaltungen? Es sind nach der Definition allgemein zugängliche Ereignisse in geschlossenen Räumen und im Freien. Darunter kann man sich dann folgendes vorstellen: Kirche, Konzerte, Kino, Theater, Sportveranstaltungen und dergleichen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Veranstaltungen im Durchschnitt zwischen 90 und 120 Minuten dauern.
Kann der Schwerbehinderten noch zum Teil an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, wenn auch nur unter Erschwernissen, etwa im Rollstuhl, oder in Begleitung, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.


Alles in allem, man muss schon, wie erwähnt, sehr hilfsbedürftig sein, oder finanziell schwach, bis man eine GEZ Befreiung bekommt.
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Beitrag: # 34991Beitrag Nubia »

Hallo Udo, hallo Wergi :lol:

danke für so viel Info.
Also mein Mann hat 80Grad und Merkzeichen G und B.Kein Rf .aber ist ok. War einfach ein Gedanke.Hätte ja sein können :lol:
Liebe Grüße
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Beitrag: # 34994Beitrag Udo »

Dann gäbe es wohl nur noch die möglichkeit, das Dein Mann so wenig Geld hätte, das er z.B. Grundsicherung beantragen müsste. Auch dann wird man von den Rundfunkgebühren befreit, bzw. übernimmt die Stadt die GEZ gebühren.

Gruß, Udo
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Nubia
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Beitrag: # 34997Beitrag Nubia »

Hallo ,
nein das klappt leider auch nicht.
Also werden wir weiter die Gebühren zahlen : :P
So gute Nacht zusammen
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Udo
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Beitrag: # 34998Beitrag Udo »

Nubia hat geschrieben:Hallo ,
nein das klappt leider auch nicht.
Also werden wir weiter die Gebühren zahlen : :P
So gute Nacht zusammen
Naja, da kann man wohl leider nichts machen, aber ich hoffe, Dir und Deinem Mann geht es trotz der unvermeidlichen GEZ einigermaßen gut. Soweit man dies bei der Erkrankung CH sagen kann.

Gruß, und ein schönes Wochenende.
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