Das wichtigste in Stichpunkten:
- Kinder und Jugendliche sind weiterhin kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mit(familien-)versichert.
- grundsätzlich keine Praxisgebühr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Keine Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr keine Zuzahlungen bei Medikamenten
- bis zum Alter von 12 Jahren keine Zuzahlung bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (OTC-Präparate (wofür auch immer das steht))
- bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörung ist die Grenze auf 18 Jahre angehoben (aber wer definiert Entwicklungsstörung, was ist eine, und was noch nicht?)
- Heil- und Hilfsmittel sind bei Kindern zuzahlungsfrei (auch bei Jugendlichen?)
- Fahrtkosten (Taxischein) belasten mit mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro Eigenbeteiligung. Liegen die tatsächlichen Kosten unter fünf Euro
(was denn jetzt?)sind natürlich nur die tatsächlichen Kosten zu tragen.
- Schutzimpfungen (Masern und Röteln, Sechsfach-Impfung (Diphterie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, HiB, Hepatitis B (klar, alles auf einmal spart natürlich kosten) für Kinder und Jugendliche (bis achzehntes Lebensjahr) zuzahlungsfrei
- Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) zuzahlungsfrei
Quelle:externer Link