Ein Pflegeheimplatz ist ja in der Regel nicht gerade billig und so ist bei aller Trauer über den Todesfall doch wenigstens mit sofortiger Wirkung keine Zahlung mehr erforderlich.
Sollte man denken, aber weit gefehlt. Viele Heime kassieren über den Tod des Bewohners hinaus offenbar noch einige Wochen, mit der Begründung, daß der Platz nicht anderweitig belegt werden kann.
Dem hat das Bundesverwaltungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Bis zu drei Jahre lang können die Zahlungen zurückverlangt werden.
AZ 8 C 24/09
Quelle Funkuhr (Ausgabe unbekannten Datums)
Pflegeheimbewohner stirbt, Pflegeheim kassiert weiter?!
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