Es geht hier um ein Implantat für den zahnlosen Unterkiefer. Für mich ergibt sich der Frage der Kostenübernahme durch die AOK das Problem, das mir bei der Abgabe des Heil-und Kostenplanes bei der AOK von der Sachbearbeiterin sofort bedeutet wurde, dass ich die Kosten für die vom Zahnarzt geplanten Implantate in voller höhe selbst zu tragen hätte. Da ich das nicht so ganz glauben konnte habe ich mich bei verschiedenen web-sites versucht kundig zu machen und bin dabei auf einige Beiträge gestoßen, die eine Kostenübernahmeverweigerung durch die AOK zumindest ein wenig fragwürdig erscheinen lassen. So schreibt z. Bsp. die AOK selbst auf einer website:
unter anderem:
Da es auch noch auf einigen anderen sites gleiches oder doch ähnliches zu lesen gibt bin ich dann doch sehr verunsichert. Muss die AOK nunmehr auch für Implantate und Suprakonstrutionen die Regelversorgung übernehmen und für den Fall, dass ein sogenannter Härtefall eintritt ggf. auch die gesamten Kosten zahlen.Zahnersatz
Die AOK beteiligt sich mit befundorientierten Festzuschüssen an den Kosten Ihres Zahnersatzes (Honorar des Zahnarztes, Material und Labor). Die Festzuschüsse erhöhen sich durch den Nachweis der regelmäßigen Zahnvorsorge im Bonusheft.
Festzuschüsse
Heil und Kostenplan
Eigenanteil
Brücken, Verbindungselemente und Verblendungen
Implantate und implantatgetragener Zahnersatz
Bonusheft
Sonderregelung Metallkosten
Mehrleistungen
Gewährleistung/Nachbegutachtung
Festzuschüsse
Am 1. Januar 2005 traten die sogenannten befundorientierten Festzuschüsse in Kraft. Die Höhe der Festzuschüsse richtet sich nun nicht mehr nach den individuellen Leistungen, sondern nach dem jeweils vorliegenden Befund. So bekommen alle Patienten mit gleichem Befund - zum Beispiel ein fehlender Zahn - den gleichen Zuschuss, unabhängig ob die Entscheidung für eine Brücke, ein Implantat oder eine Prothese fällt.
Die Festzuschüsse umfassen 50% der sogenannten Regelversorgung zum jeweiligen Befund. In der Regelversorgung sind alle zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Regelversorgung anfallen. Der Festzuschuss für diese Regelversorgung wird in jedem Fall gezahlt, auch wenn die tatsächlich durchgeführte Versorgung zu den gleichartigen oder andersartigen Versorgungsformen gehört.
Eine gleichartige Versorgung liegt vor, wenn die Regelversorgung gewählt wird, jedoch zusätzliche Leistungen hinzukommen. Zum Beispiel zusätzliche Verblendungen sowie zusätzliche und andersartige Verankerungs- bzw. Verbindungselemente.
Eine andersartige Versorgung liegt vor, wenn eine andere Versorgungsform als die, welche in den Regelleistungen für den jeweiligen Befund beschrieben ist, gewählt wird (zum Beispiel ein Implantat anstelle einer Brückenversorgung).
Ich würde mich sehhr freuen, wenn mir in diesem Forum geholfen werden könnte oder ich doch zumindest Hinweise bekommen könnte, an wen ich mich zur Lösung der anstehenden Fragen wenden kann.
Schon jetzt aber Euch allen vielen vielen herzlichen Dank für Eure Mühen.
Euer Kalafati