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Verpaßte Termine - kein Schmerzensgeld

Verfasst: 20.09.2010, 15:23
von rio
Wer einen Termin beim Arzt verpaßt und es deswegen zu folgenreichen Erkrankungen führt, kann kein Schmerzensgeld vom behandelnden Arzt verlangen.

So hat das Oberlandesgericht in Koblenz entschieden.

Im verhandelten Fall hatte eine Patientin die Empfehlung für eine zweite Kontrolluntersuchung nach der Regel-Krebsvorsorgeuntersuchung nicht wargenommen und deswegen mußte letztlich eine Brust entfernt werden.

Also, seine Termine muß man schon selbst einhalten.

AZ 5 U 186/10

Quelle finanztest 10/2010

Verfasst: 20.09.2010, 20:43
von Udo
Aha, gut zu wissen. Im moment habe ich soviel Arzttermine, da muss ich echt aufpassen. Bin heute morgen die 3. Woche krankgeschrieben worden. Hexenschuss und Magenprobleme. Nackenwirbel defekt, außerdem muss ich auch noch zum Hautarzt, zur Krankengymnastik, und nebenbei irgendwie Gesund werden. Auto braucht Winterreifen, ich brauch Geld, Das Geschirr schreit, die Wäsche ruft, usw.

Oh, manoman Bild

Verfasst: 21.09.2010, 13:35
von rio
Na, wenn sonst nix ist...

Ich hab Ganzjahresreifen drauf, für Flachlandtiroler reicht das allemal. Zumindest ein Thema wäre damit erledigt. ;-)

"nebenbei irgendwie Gesund werden."

Das erscheint mir nun irgendwie etwas schwierig, leichter dagegen ist sicher das Problem

"Das Geschirr schreit, die Wäsche ruft"

zu lösen, einfach schreien bzw. rufen lassen, bis sie heiser sind, die Schreier und Rufer.

;-)

Schon ätzend.

Re: Verpaßte Termine - kein Schmerzensgeld

Verfasst: 21.09.2010, 20:07
von Udo
rio hat geschrieben:Wer einen Termin beim Arzt verpaßt und es deswegen zu folgenreichen Erkrankungen führt, kann kein Schmerzensgeld vom behandelnden Arzt verlangen.

So hat das Oberlandesgericht in Koblenz entschieden.

Im verhandelten Fall hatte eine Patientin die Empfehlung für eine zweite Kontrolluntersuchung nach der Regel-Krebsvorsorgeuntersuchung nicht wargenommen und deswegen mußte letztlich eine Brust entfernt werden.

Also, seine Termine muß man schon selbst einhalten.

AZ 5 U 186/10

Quelle finanztest 10/2010
Da ist auch mal schlimm für die Frau. Unabhängig vom Schmerzensgeld.

Mein Arzt hat mir wegen meinen Nackenwirbeln ja Krankengymnastik verschrieben. Eigentlich nichts besonderes gegenüber dem obigen Fall. Aber wenn ich nun die Behandlungen nicht machen würde, könnte sowas auch Konsequenzen haben, falls dann später noch mehr Probleme dadurch mit dem Nacken auftreten sollten? Weiß das einer?

Udo

Verfasst: 22.09.2010, 18:57
von rio
Könnte da vielleicht was steif werden?!

Hab ich aber keine Ahnung von.

Verfasst: 22.09.2010, 21:27
von Udo
Ich hatte so gedacht, das man, wenn man eine Behandlung nicht wahrnimmt, das einem dadurch ev. später Nachteile entstehen können, z.B. bei dem Antrag einer Berufsunfähigkeitsrente oder ähnliches, falls sich herausstellt ,daß sich das Gesundheitliche Problem durch die Nichtbehandlung verschlechtert hat. Ähnlich wie bei den Zähnen und dem Bonussystem. Da bezahlt die Kasse ja auch weniger oder garnichts zur Zahnbehandlung , wenn man nicht regelmäßig zum Zahnarzt geht. Also ein Mensch, der 5 Jahre nicht beim Zahnarzt war, muss ev. sehen, wo er seine Zähne herbekommt oder so ähnlich. Zumindestens müsste er einen recht großen Betrag aus der eigenen Tasche bezahlen.

Udo

Verfasst: 23.09.2010, 10:38
von rio
Tja, das ist dann der Fall genau andersherum. Hier wollte der Patient was vom Doc. Und im von Dir skizzierten Fall wäre es ja genau andersherum.

Ich denke, daß das im Moment noch nicht problematisch sei ndürfte, aber das wird sicher noch kommen. Spätestens mit Einführung der Speicherkrankenkarte. Da läßt sich dann ja leichtestens nachvollziehen, ob immer brav alles gemacht wurde, was der nette Onkel gesagt hat. - Egal, ob das sinnvoll war oder nicht ...

Verfasst: 23.09.2010, 12:23
von Udo
Da könntest Du recht haben, irgendwann kommt vielleicht der gläserne Patient.

(Satire an) Na, Herr Obermaier , wann waren wir den zuletzt zur Kontrolluntersuchung? Ich sehe da gerade, da haben wir aber schon etwas nachlässig die Termine wahrgenommen, oder? Da müssen wir der KK aber leider einen kleinen Bericht schreiben, denke ich. Und beim nächsten Termin sind wir aber pünktlich da, sonst verlieren sie leider Ihren Versicherungsschutz. Haben wir uns da auch verstanden, Herr Obermaier ! . Aber natürlich Herr Doktor, aber natürlich. Gnade noch einmal.

(Satire aus) Ich denke mal, soweit wird es aber nicht kommen.

Udo

Verfasst: 24.09.2010, 09:29
von rio
Das glaube ich für Dich mit, das es irgendwann soweit kommt.

Die Zahnprophylaxe ist ja schon soweit.

Und in der Kindervorsorge ist etwas ähnliches bereits vorhanden (oder soll kommen, weiß nicht mehr so genau).