Hormonbehandlung in den Wechseljahren

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Gast

Hormonbehandlung in den Wechseljahren

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Hormonbehandlung in den Wechseljahren?

Warum die Hormonersatztherapie (HRT) bei Frauen in den Wechseljahren heute nicht mehr vertretbar ist.
Schon seit Jahren warnen etliche Wissenschaftler vor den Folgen der Hormontherapie in den Wechseljahren. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg schloss sich vor mehr als einem Jahr diesen Warnungen an. Sie berief sich dabei auf den Bremer Pharmakologen Prof. Dr. Peter Schönhöfer, Herausgeber des unabhängigen „arznei-telegramm“.
Nun hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) festgestellt, dass Frauenärzte die Gefahren der Hormontherapie nach wie vor unterschätzen und deren Nutzen viel zu hoch bewerten. Das Institut hatte 400 Gynäkologen nach ihrer Haltung zur Hormontherapie befragt. Demnach sind 80% von ihnen fälschlicherweise überzeugt, dass der Nutzen einer Hormonbehandlung deren Risiken überwiege. 43% der befragten Gynäkologen sind sogar der Meinung, in Deutschland erhielten gegenwärtig zu wenig Frauen eine Hormontherapie.
Die Empfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft oder der Kassenärztlichen Vereinigungen, die vor den erheblichen Risiken der Hormontherapie warnten – nämlich Herzinfarkte, Schlaganfall und Brustkrebs – sind bislang nicht in den Arztpraxen angekommen. Offenbar vertrauen viele Ärzte diesen Behandlungsempfehlungen weitaus weniger als den Medien der pharmazeutischen Industrie, die nicht auf ein gutes Geschäft verzichten mag.
Offenbar haben die Ärzte nicht die Größe, sich ihren Patientinnen gegenüber von einer jahrzehntelang eingeübten Grundhaltung zu trennen und damit zuzugeben, dass sich eine ganze Fachgruppe und die sie tragenden Forschungs- und Fortbildungsinstitutionen geirrt haben.
Wie viele Frauen in den letzten Jahrzehnten durch Hormonersatztherapien vermeidbare gesundheitliche Schäden davongetragen haben oder gar deswegen verstorben sind, wird sich nicht feststellen lassen. Zur Vermeidung von Wiederholungen stellt die Verbraucherzentrale Hamburg folgende Forderungen auf:
1. Wenn sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse ändern, muss dies von den entsprechenden Fachärzten sofort in ihr Behandlungskonzept mit einbezogen werden.
2. Die ärztlichen Berufsverbände müssen Änderungen im Bereich von Leitlinien und Handlungsempfehlungen zeitnah veröffentlichen.
3. Die ärztlichen Fortbildungsakademien müssen dafür sorgen, dass neue Erkenntnisse ebenso zeitnah in der Fortbildung berücksichtigt werden.
4. Ärzte sind im Rahmen ihrer Weiterbildungsverpflichtung verpflichtet, sich zeitnah über geänderte Studienlagen zu informieren.
5. Ärzte und Patienten müssen aber vor allem Informationen erhalten können, die frei sind von den marktwirtschaftlichen Interessen der Pharmaindustrie. Entsprechende Institutionen sind aufzubauen und finanziell zu fördern.
6. Das Medizinstudium ist so zu reformieren, dass künftige Ärzte darin geschult werden, ungeprüfte Therapiekonzepte als solche zu erkennen und deren Anwendung zu hinterfragen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg


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