Einsicht in Krankenunterlagen

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moonshine
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Einsicht in Krankenunterlagen

Beitrag: # 14146Beitrag moonshine »

Hallo,

vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen oder hat schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht.

Ich war vor einiger Zeit in einer Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Nun hätte ich aus persönlichen Gründen gerne eine Kopie meines Entlassungsberichtes.
Allerdings stellt sich das Sekretariat quer mir die Einwilligung für die Kopie zu geben.
Dieses würde wohl frühestens erst nach Rücksprache mit dem Therapeuten gehen, aber der meldet sich lieber gar nicht.

Auf den Entlassungsberichten steht ja immer der tolle Zusatztext:

Dieses Schreiben enthält schutzbedürftige, personenbezogene Daten, für deren Weitergabe an Dritte die Beschränkungen des § 203 StGB und des § 78 SGB gelten. Auch die Weitergabe an den Patienten ist nicht erwünscht und nicht geboten.
(SHG-Entscheidung: VIZR 177/81 KG).

Über die SHG Entscheidung habe ich bis heute nichts gefunden. Von daher frage ich mich ob es wirklich rechtswirksam ist, dass sie dem Patienten die Einsicht oder die Kopie des Entlassungsberichtes verweigern?

Ich würde ungerne einen Anwalt einschalten, da die immer recht teuer sind und ich zur Zeit Krankengeld beziehe.
Da der MDK (medizinische Dienst) mich nun auffordert einen Reha-Antrag zu stellen um dann womöglich danach vorzeitig in Rente gehen zu müssen möchte ich wissen was in meinem Entlassungsbericht steht, denn ich selber möchte nach der Reha lieber wieder arbeiten.

Gruß moonshine


rio
Beiträge: 4589
Registriert: 02.03.2004, 08:22

Beitrag: # 14147Beitrag rio »

Ich kenne mich zwar mit der Materie nicht so aus, aber normalerweise steht es jedem Patienten zu, seine Akten einzusehen. Entweder vor Ort oder gegen Erstattung der entstehenden Kosten auch per Post.

Richtig ist wohl, daß die "Akten" dem Arzt gehören, er sie also nicht im Original herausgeben muß. Alles, was der Arzt so an Kommentaren oder persönlichen Meinungen angemerkt hat, könnte er allerdings für sich behalten. "Die spinnt doch, die Nervensäge..."

Hast Du denn schon den Arzt gefragt, der den Entlassungsbericht bekommen hat? Er könnte ihn ja mit Dir durchsprechen.

Übrigens gibt es mittlerweile so Anwaltsdienste, da stellt man seine Frage und dann melden sich Anwälte mit einem Preis und Du kannst dann immer noch entscheiden, ob Du die Antwort willst und zu welchem Preis. Da sollen auch schon mal für 20 Euro sinnvolle Antworten kommen.

Hier ist der Link auf die (Muster)Berufsordnung der Bundesärztekammer: http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 1.100.1143

Da steht der Kram noch mal genau drin.
moonshine
Beiträge: 21
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Beitrag: # 14159Beitrag moonshine »

Hi Rio,

du hast mir schonmal sehr weitergeholfen. Danke. :wink:
Vor allem auch für den Link. :D
Mein Hausarzt ist nicht sehr Mitteilungsfreudig und mein Ex-Psychotherapeut hat es ja nicht nötig mich anzurufen.

Ich werde nun ein Schreiben an das entsprechende Krankenhaus verfassen und verlange die Kopien der Entlassungsberichte und ansonsten Einsicht in meine Krankenunterlagen.

Werde denen eine Frist setzen und hoffe, dass es keine Probleme geben wird, damit ich nicht noch einen Anwalt einschalten muss.

Danke
rio
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Beitrag: # 14172Beitrag rio »

Viel Glück bei Deiner Sache!

Und einen schönen Feiertag morgen...
moonshine
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Beitrag: # 15185Beitrag moonshine »

Hi Rio,

wollte dir nur mitteilen, dass ich alle meine Berichte, die ich haben wollte, bekommen habe. :wink:
rio
Beiträge: 4589
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Beitrag: # 15187Beitrag rio »

Prima, vielen Dank für die Rückmeldung, kann sicher auch dem einen oder anderen helfen und Mut machen...


:wink:
Pete
Beiträge: 1
Registriert: 04.08.2008, 21:30

Beitrag: # 19205Beitrag Pete »

Hallo!
Vielleicht haben ja andere ein ähnliches Problem. Im Netzt gibt es nähere Informationen dazu, zum Beispiel hier http://www.patientenschutz.de/cms/files ... srecht.pdf oder hier http://www.cloeser.org/ext/Recht_auf_Ei ... nakten.pdf.
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