Vor geplanter Operation immer erst zur Krankenkasse?

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swimboy
Beiträge: 2
Registriert: 16.07.2009, 15:43

Vor geplanter Operation immer erst zur Krankenkasse?

Beitrag: # 22244Beitrag swimboy »

Hallo, ALLE hier im Forum,

ich hoffe, dass ich meinen Thread richtig einstelle... ansonsten halt bitte verschieben :).

Also, ich hol mal etwas aus... Mein Vater ist dieses Jahr in der Stadt auf Glatteis/Schneeglätte gestürzt, auf die linke Schulter gefallen. Begab sich dann in ambulante Erstversorgung (niedergelassene chirurgische Praxis). Kurz darauf folgte ein Kernspintomogramm. Hier wurde festgestellt, dass von den "normalerweise" vier Sehnen im Schulterbereich eine bereits schon früher einmal gerissen sein muss, eine andere jetzt frisch abriss.

Es folgte ambulante krankengymnastische Therapie. Nachdem weiterhin starke Schmerzen und Bewegungseinschränkung bestehen, überwies ihn jetzt der niedergelassene Chirurg zu einem Chefarzt einer chirurgischen Abteilung im Krankenhaus. Dieser meint nun, dass die eigentlich "vernünftige" "Lösung" ein neues Schultergelenk sei (halt Implantation desselben). Mein Vater hat mit ihm bereits einen Termin für die stationäre Aufnahme zur Durchführung der Operation vereinbart.

So, jetzt zu meinen Fragen:
Kann mein Vater "einfach so" zum vereinbarten Termin zur stationären Aufnahme ins Krankenhaus gehen - oder braucht er hierfür eine Verordnung von Krankenhauspflege? - wenn Verordnung von Krankenhauspflege: Wie lange ist die eigentlich gültig, ich meine, nach Ausstellung? Der niedergelassene Chirurg hatte ihm nämlich zuerst eine Verordnugn zur Krankenhauspflege ausgestellt
(fiel allerdings gerade noch ins II. Quartal), der Chirurg im Krankenhaus wollte aber einen Überweisungsschein.

Sind Verordnungen von Krankenhauspflege irgendwie quartalsgebunden? Wenn mein Vater jetzt eine Verordnung für den geplanten Eingriff braucht, wer muss diese ausstellen? der niedergelassene Chirurg? Kann mein Vater evtl. noch "die alte" Verordnung (wie gesagt, Ende II. Quartal) verwenden?

Dann: Ist so eine - geplante - Operation mit verbundenem Krankenhausaufenthalt (und anschliessender Reha) in jedem Fall durch die Krankenkasse genehmigungspflichtig?
Ich frage deswegen (so blöd, sorry), weil ich vorbeugen möchte, dass am Ende die Krankenkasse sagt: wir übernehmen die Kosten hierfür nicht, das hätten sie sich früher überlegen müssen, sie hätten erst uns fragen müssen, ob wir hierfür die Kosten übernehmen.

Ich hoffe, ich habe das ganze nicht zu durcheinander geschrieben.

Bin für jeden Rat dankbar!

Vielen Dank -
und allen, die krank sind, GUTE BESSERUNG!


rio
Beiträge: 4589
Registriert: 02.03.2004, 08:22

Beitrag: # 22246Beitrag rio »

Was die Verordnung betrifft, scheint es so zu sein, daß die keine Gültigkeitsdauer hat, sondern eher ist die Frage, ob das Krankenhaus die (noch) akzeptiert. Wenn ja, dann ist das wohl auch für die Kasse gut.

Ich würde in jedem Fall die Krankenkasse konsultieren, allein schon aus Vorsicht.

Üblich ist ja so ein Heil- und Kostenplan (bei der privaten) . Und in dem Fall einer künstlichen Hüfte wurde sogar seitens der Kasse die Frage nach dem gewünschten Krankenhaus gestellt, scheint also auch abzusegnen zu sein, wo man sich unters Messer begibt...

Ach so, willkommen im Forum!

Vielleicht weiß auch noch jemand anders genaueres.
swimboy
Beiträge: 2
Registriert: 16.07.2009, 15:43

Beitrag: # 22312Beitrag swimboy »

Hallo rio,

vielen Dank für die Auskunft :)! Ne echt, hat geholfen.

Viele Grüsse
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