Pflegestufen Wegweisendes Gerichtsurteil?

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rio
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Pflegestufen Wegweisendes Gerichtsurteil?

Beitrag: # 27900Beitrag rio »

Man kennt das ja, üblicherweise werden zur Einstufung der jeweiligen Pflegestufe nicht nur aber auch Stopuhren zu Rate gezogen.

Kommt man dann auf eine Pflegezeit von soundsoviel Minuten oder Stunden ergibt sich eine Pflegestufe.

Nun hat sich ein Sozialgericht dieser Stopuhrpraxis angenommen und kommt - zumindest für Pflegestufe drei - zu einem aus Patientensicht guten Urteil.

Der Fall: Ein halbseitig gelähmter Mann, der dazu noch blind ist, kommt nicht auf die für Pflegestufe Drei anzusetzende Pflegezeit von 240 Minuten am Tag. Deswegen stufte ihn die Kasse niedriger ein.

Dem schob das Gericht nun einen Riegel vor, es gelte eben nicht immer die Stopuhr.

Sozialgericht Münster
AZ: S 6 P 135/10 noch nicht rechtskräftig (was immer das heißt, vielleicht wurde schon Berufung eingelegt oder so etwas)


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