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Schadenersatz bei Todesfall

Verfasst: 18.04.2012, 10:18
von rio
Ein Rettungssanitäter war per Krankenwagen zu einem Orthopäden gebracht worden (warum nicht ins Krankenhaus?). Dort meinte er dann, es sei wohl ein eingeklemmter Nerv für die Schmerzen verantwortlich.

Der Arzt beließ es dabei und nun ist der Sanitäter tot. Gestorben an einem Herzinfarkt.

Die Frau klagte und bekam Recht. Es handele sich um einen groben Behandlungsfehler mit Todesfolge und den Hinterbliebenen sei Schadenersatz zu leisten.

Oberlandesgericht Koblenz: AZ 5 U 857/11

Quelle: ksta 17.04.2012