Zahnersatz günstiger 50 %?

Zähne, Kiefer, Aphten...

Zähne gehören zu den Körperteilen, die man am liebsten gar nicht spürt, die sollen nur ihre Arbeit tun, nämlich fest zubeissen und malmen.

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camper111
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Zahnersatz günstiger 50 %?

Beitrag: # 29453Beitrag camper111 »

Zahnersatzgünstiger201212
Hallo, mir liegt ein Kostenvoranschlag von ca. € 1.400,00 vor für Honorar, für Laborkosten € 3.200,00 in Metall einfach. – Die Kasse zahlt den doppelten Festzuschuss, also alles, ohne jede Zuzahlung.
Ein Grosslabor hier und in China macht es in etwa zum halben Preis, bzw. liefert für ca. € 3.200,00 das Gebiss in Edelmetall, in Normalmetall für ca. € 1.600,00.
Der von denen empfohlene andere Zahnarzt jedoch sagt mir, die Kasse zahlt in unserem Fall den doppelten Zuschuss nur für das einfache Metallgebiss. Er berechnet darum wie oben, für das einfache Metall ca. € 3.200,--. Die stecken sich doch die € 1.600,00 in die eigene Tasche.
Da hätte ich ja gleich beim ersten Zahnarzt bleiben können. – Ich reflektierte ja auf die bessere Ausstattung in Edelmetall Gold.
Wo sehe ich denn hier noch für mich irgendeine Ersparnis, bzw. 50 % ?
Wie ist die Rechtslage und wie wird dies von anderer Seite gesehen ?
MfG. camper111


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camper111
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Bis 100 % kostenfreier Zahnersatz!!!

Beitrag: # 29486Beitrag camper111 »

ZahnForen251212
>> Was ich hierzu herausgefunden habe, dazu hier ein Nachtrag! <<
( Ausschnitte: vom AOK-Bundesverband : Festzuschüsse bei Zahnersatz 2013:
Die Festzuschüsse decken m i n d e s t e n s 50 Prozent (*) der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung für diesen konkreten Befund ab. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Versicherte. Wünscht er eine höherwertige Versorgung, beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke, bekommt er ebenfalls den Festzuschuss. Die über diesen hinausgehenden Kosten zahlt der Versicherte aus eigener Tasche. * (* oder das Zahnlabor liefert höherwertigeres Material zu den festgelegten Kosten der AOK - ohne Zuzahlungen für den Patienten!) (*) bis 100 %.
Zahn-Zuschuss 100%
Erfolgt die Behandlung zu günstigeren Konditionen in Ungarn (also im EU-Ausland),
wird die Zuschusshöhe aber nicht verändert.
Daraus ergibt sich ein besonderer Spareffekt: Ein Zuschuss, der sich anhand hoher deutscher Behandlungskosten bemisst, kann in vollem Umfang für eine wesentlich günstigere Behandlung in Ungarn angewandt werden, wodurch der Eigenanteil der Patienten beträchtlich sinkt.
Quelle: ungarn-tourismus.de
Zahn-Festzuschuß AOK100 %
…. höhere Zuschüsse, die maximal das Doppelte des Festzuschusses betragen. Bei Wahl der Regelversorgung müssen sie gegebenenfalls also gar keinen Eigenanteil aufbringen.
Mit der Einführung einer Mehrkosten-Regelung wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Versicherte beim Zahnersatz eine über die Regelversorgung hinausgehende, medizinisch anerkannte prothetische Versorgungsform wählen können, ohne ihren Anspruch auf den Festzuschuss zu verlieren. ( vom AOK-Bundesverband)
• Aus Polen:
• der Patient hat größere Wahlmöglichkeiten als bisher, denn er erhält seinen Festzuschuss auch für die Arten des Zahnersatzes, die bisher nicht bezuschusst wurden, wie z.B. Implantaten.
• der Patient profitiert dann allein davon, wenn die Rechnung für den Zahnersatz sinkt - zum Beispiel, weil die Zahnbehandlung in Polen durchgeführt wird. Er muss den Preisvorteil vom Zahnersatz nicht mit der Kasse teilen, da er einen fixen Zuschuss erhält.
Um sich nicht selber zu betrügen hilft nur, sich informieren – googeln! camper111
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Udo
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Beitrag: # 29487Beitrag Udo »

Danke für die Recherche

Obwohl ich auf dem Link auf die schnelle nichts über Zahnbehandlung oder ähnliches finden kann.

Gruß, Udo
Abends geht die Sonne unter, morgens geht sie wieder auf !
camper111
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Zahnersatz 50 % oder 100 % nicht für Dumme

Beitrag: # 29501Beitrag camper111 »

ZAForumUdo281212
HalloUdo, vielen Dank dass es auch Dein Interesse findet. – Den LINK hatte ich aus www.empireclinic.com der geht da direkt zur Klinik, denen ich schon einen genehmigten Heil-und Kostenplan der AOK zugeschickt hatte , und die mich heute anriefen. Komplette Unterlagen sind schon unterwegs.
Dies Thema ist ziemlich komplex, und man ist zunächst irritiert, weil angebotene Info´s einseitig sind, man kaum jemanden glauben kann. Tatsache ist, dass Hilfsbedürftige aus dem Soialhilfebereich, auch wohl etliche Harz4 – Empfänger den Doppelzuschuß von 50 %, also 100 % der deutschen Preise in Normalmetall erhalten. Dieser Betrag z.B. der AOK wird auch voll ausgezahlt, wenn dafür etwas Besseres geliefert wird. Weil deutsche Materialien z.B. nach China geschickt werden. Die billigen Kosten entstehen dort durch billige Arbeitskräfte unter deutschen Technikern. – Den Nachweis hatte ich ja schon durch ein deutsches Labor: Edelmetall (GOLD) zum Preis was sonst in Deutschland gezahlt wird für Normalmetall. In normalmetall ist es 50% billiger.
Wir kaufen ja alle China-Artikel !!! Es ist schon lustig, wie deutsche Zahnärzte damit umgehen, mit der Preisgestaltung an ihren Patienten. Die billigen Preise geben die keineswegs alle weiter an die Patienten.
Weitere Angebote bekomme ich noch, und ich werde meine Erfahrungen sofort hier ´reinstellen. Beste Grüße camper111
ZahnersatzHärtefall261012
bevor sie einen Vertrag unterschreiben.
Besondere Regeln im Härtefall
Jedem Versicherten stehen rund 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung beim Zahnersatz zu. Beträgt das monatliche Bruttoeinkommen im Jahr 2012 maximal 1.050 €, ist eine so genannte Härtefallregelung vorgesehen. Die Einkommensgrenze erhöht sich, wenn im gemeinsamen Haushalt Ehepartner oder Kinder zu berücksichtigen sind. Für Versicherte mit einem Angehörigen gelten 1.443,75 € für jeden weiteren Angehörigen kommen 262,50 € hinzu. Patienten mit geringem Einkommen erhalten daher von ihrer Krankenkasse den doppelten Festzuschuss zur Regelversorgung. Können Betroffene den dann noch verbleibenden Eigenanteil nicht übernehmen, kommen die Kassen bei einem entsprechenden Nachweis für alle notwendigen Kosten auf. Dies gilt allerdings nur für die Standardversorgung. Wählen als Härtefall anerkannte Versicherte einen über die Regelversorgung hinausgehenden gleichartigen oder andersartigen Zahnersatz, zahlt die Krankenkasse lediglich den doppelten Festzuschuss. Die übrigen Kosten haben Versicherte selbst zu tragen.
TIPP: Es gilt eine gleitende Härtefallregelung, durch die es unter Umständen auch für Versicherte mit einem höheren Einkommen möglich ist, einen zusätzlichen Zuschuss zum Zahnersatz zu erhalten. Patienten sollten bei ihrer Kasse
Helfen kann so schön sein!
Henrikw
Beiträge: 15
Registriert: 21.03.2014, 14:50

Beitrag: # 33076Beitrag Henrikw »

Die Prozentabgaben sind alle Quatsch - sie beziehen sich auf Fälle , die nie eintreten ... Ich benötigte eine Zahnkronen im Seitenzahngebiet. Ein Dentallabor zahntechnikplus.de hat Sie mir zum Chinapreis mit extrem schnellen Cadcamanlagen angefertigt.
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