Panne beim Gesetz für Zuzahlungen bei Medikamenten
Verfasst: 15.06.2004, 13:25
Wie die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe vom Mai 2004 berichtet, besteht durch ein Panne in der Gesetzgebung zur Zuzahlung bei Medikamenten in Verbindung mit der Einkommensgrenze die Möglichkeit, zwei Freibeträge zu addieren.
Es handelt sich einmal um den Kinderfreibetrag in Höhe von € 3648 und einen weiteren Freibetrag aus dem Steuergesetz in Höhe von € 2160.
Da Gesundheitsministerium und Krankenkassen das nicht so sehen (wollen), empfiehlt die Stiftung Warentest, Widerspruch einzulegen und ggf. Klage.
Weitere Informationen hier: externer Link
Es handelt sich einmal um den Kinderfreibetrag in Höhe von € 3648 und einen weiteren Freibetrag aus dem Steuergesetz in Höhe von € 2160.
Da Gesundheitsministerium und Krankenkassen das nicht so sehen (wollen), empfiehlt die Stiftung Warentest, Widerspruch einzulegen und ggf. Klage.
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