Einsicht in Krankenunterlagen
Verfasst: 15.05.2007, 01:15
Hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen oder hat schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht.
Ich war vor einiger Zeit in einer Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Nun hätte ich aus persönlichen Gründen gerne eine Kopie meines Entlassungsberichtes.
Allerdings stellt sich das Sekretariat quer mir die Einwilligung für die Kopie zu geben.
Dieses würde wohl frühestens erst nach Rücksprache mit dem Therapeuten gehen, aber der meldet sich lieber gar nicht.
Auf den Entlassungsberichten steht ja immer der tolle Zusatztext:
Dieses Schreiben enthält schutzbedürftige, personenbezogene Daten, für deren Weitergabe an Dritte die Beschränkungen des § 203 StGB und des § 78 SGB gelten. Auch die Weitergabe an den Patienten ist nicht erwünscht und nicht geboten.
(SHG-Entscheidung: VIZR 177/81 KG).
Über die SHG Entscheidung habe ich bis heute nichts gefunden. Von daher frage ich mich ob es wirklich rechtswirksam ist, dass sie dem Patienten die Einsicht oder die Kopie des Entlassungsberichtes verweigern?
Ich würde ungerne einen Anwalt einschalten, da die immer recht teuer sind und ich zur Zeit Krankengeld beziehe.
Da der MDK (medizinische Dienst) mich nun auffordert einen Reha-Antrag zu stellen um dann womöglich danach vorzeitig in Rente gehen zu müssen möchte ich wissen was in meinem Entlassungsbericht steht, denn ich selber möchte nach der Reha lieber wieder arbeiten.
Gruß moonshine
vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen oder hat schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht.
Ich war vor einiger Zeit in einer Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Nun hätte ich aus persönlichen Gründen gerne eine Kopie meines Entlassungsberichtes.
Allerdings stellt sich das Sekretariat quer mir die Einwilligung für die Kopie zu geben.
Dieses würde wohl frühestens erst nach Rücksprache mit dem Therapeuten gehen, aber der meldet sich lieber gar nicht.
Auf den Entlassungsberichten steht ja immer der tolle Zusatztext:
Dieses Schreiben enthält schutzbedürftige, personenbezogene Daten, für deren Weitergabe an Dritte die Beschränkungen des § 203 StGB und des § 78 SGB gelten. Auch die Weitergabe an den Patienten ist nicht erwünscht und nicht geboten.
(SHG-Entscheidung: VIZR 177/81 KG).
Über die SHG Entscheidung habe ich bis heute nichts gefunden. Von daher frage ich mich ob es wirklich rechtswirksam ist, dass sie dem Patienten die Einsicht oder die Kopie des Entlassungsberichtes verweigern?
Ich würde ungerne einen Anwalt einschalten, da die immer recht teuer sind und ich zur Zeit Krankengeld beziehe.
Da der MDK (medizinische Dienst) mich nun auffordert einen Reha-Antrag zu stellen um dann womöglich danach vorzeitig in Rente gehen zu müssen möchte ich wissen was in meinem Entlassungsbericht steht, denn ich selber möchte nach der Reha lieber wieder arbeiten.
Gruß moonshine