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Anspruch auf die Röntgenbilder

Verfasst: 21.08.2007, 07:23
von rio
Das Landgericht Flensburg hat entschieden, daß eine Arztpraxis die Röntgenbilder an den Patienten herausgeben muß, wenn der einen Chiropraktiker oder auch einen andern Arzt konsultieren möchte, und so vermieden werden kann, daß weitere Röntgenuntersuchungen durchgeführt werden müssen, die ja selbst einen strahlenden Einfluß auf den Patienten haben.

Also irgendwie eine Selbstverständlichkeit, aber scheinbar doch nicht, mußte sich doch erst das Amtsgericht Flensburg damit beschäftigen und damit nicht genug, auch noch das Landgericht.

Quelle KSTA v. 20.08.2007