aktuelles Urteil: Neulich - nicht - beim Zahnarzt
Verfasst: 12.10.2007, 08:12
Da hat jemand einen Termin beim Zahnarzt und im Vertrag steht, eine eventuelle Absage hat 24 Stunden vorher zu erfolgen.
Nun ergab es sich aber, daß sehr kurzfristig, also etwa 4 Stunden vor dem Termin, dieser abgesagt werden mußte.
Zu kurz für den Zahnarzt, der dafür eine horrende Schadenersatzforderung stellte. Da fragt man sich, was ein Arzt so pro Minute verdient bzw. meint zu verdienen, oder auch: man kann es ja mal versuchen. Zum Glück ist er damit nicht durchgekommen, denn man kann ja auch mal krank werden und aus Erfahrung wird man das oft während der Nacht. Man könnte ja keinen Termin mehr machen, aus Angst, ihn nicht antreten zu können. Neues Geschäftsmodell für eine Ausfallversicherung oder was?
OLG Stuttgart, Az.: 1 U 154/06 und LG Oldenburg, Az.: 8 S 515/06
Zum Bericht
Nun ergab es sich aber, daß sehr kurzfristig, also etwa 4 Stunden vor dem Termin, dieser abgesagt werden mußte.
Zu kurz für den Zahnarzt, der dafür eine horrende Schadenersatzforderung stellte. Da fragt man sich, was ein Arzt so pro Minute verdient bzw. meint zu verdienen, oder auch: man kann es ja mal versuchen. Zum Glück ist er damit nicht durchgekommen, denn man kann ja auch mal krank werden und aus Erfahrung wird man das oft während der Nacht. Man könnte ja keinen Termin mehr machen, aus Angst, ihn nicht antreten zu können. Neues Geschäftsmodell für eine Ausfallversicherung oder was?
OLG Stuttgart, Az.: 1 U 154/06 und LG Oldenburg, Az.: 8 S 515/06
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