Gendiagnostikgesetz kommt
Verfasst: 22.04.2009, 13:16
In der Bundesregierung hat man sich auf ein Gendiagnostikgesezt geeinigt, welches in Kürze verabschiedet werden soll. Vorgeburtliche Untersuchungen (z.B. auf CH) sind damit zukünftig in Deutschland verboten:
§ 17 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
(1a) Eine vorgeburtliche genetische Untersuchung, die darauf abzielt, eine genetische Eigenschaften des Embryos oder des Fötus für eine Erkrankung festzustellen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik in der Regel erst im Erwachsenenalter ausbricht, darf nicht vorgenommen werden
Weitere Infos und die Stellungnahmen div. Verbände unter:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14 ... index.html
§ 17 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
(1a) Eine vorgeburtliche genetische Untersuchung, die darauf abzielt, eine genetische Eigenschaften des Embryos oder des Fötus für eine Erkrankung festzustellen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik in der Regel erst im Erwachsenenalter ausbricht, darf nicht vorgenommen werden
Weitere Infos und die Stellungnahmen div. Verbände unter:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14 ... index.html