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Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Verfasst: 08.09.2009, 18:13
von gerodo
Hallo zusammen,
ich brauche Hilfe beim Antrag zur Feststellung einer Schwerbehinderung für meine Frau.
Und zwar muß mann auch ankreutzen, ob man einen Behindertenausweis benötigz oder nicht.
Dazu gibt es verschiedene Wahlmöglichkeiten:
G = erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
H = Hilflosigkeit
BI = Blindheit
GI = Gehörlosigkeit
Hat jemand Erfahrungen mit dem Ausfüllen dieses Antrages in Verbindung mit CH. Was sollte man da ankreutzen ?
Oder muß man das in jedem Fall mit dem Hausarzt abklären ?
Bin dankbar für jede Hilfe.
Re: Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Verfasst: 08.09.2009, 19:00
von inschepup
gerodo hat geschrieben:
G = erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
H = Hilflosigkeit
BI = Blindheit
GI = Gehörlosigkeit
Hallo Gerodo! Hat deine frau schwierigkeiten beim gehen? Den buchstaben B gibt es erst wenn aG bewilligt wird. Und bei aG darf man höchstens ein paar meter am stück gehen.Der Buchstabe H bedeutet das derjenige sich alleine nicht mehr in " freier Wildbahn" zu rechtfindet. Bl + Gl erklärt sich von alleine. RF gibt es nur bei aG und 100 %. Du kannst aber alles ausser Bl+Gl ankreuzen. Entscheiden tut dann sowieso das Amt. LG inschepup
Verfasst: 09.09.2009, 16:05
von wergi
Hallo gerodo,
ich habe für meine Frau auch den Ausweis beantragt und habe aber dort nichts angekreuzt, das hat das Versorgungsamt gemacht. Kannst aber ruhig alles ankreuzen, wie Inschepup schon meinte.
Meine frau hat 80 % und die Buchstaben "G" und "B" erhalten.
Inschepup
es ist nicht unbedingt nötig das man "aG" braucht um das "B" zuerhalten.
Manu hat auch "B" und nur das einfache "G".
Rainer
Verfasst: 09.09.2009, 19:22
von gerodo
Hallo,
vielen Dank für Eure Hilfe. Ich denke, ich erde zunächst gar nichts ankreutzen und abwarten, wie dann entschieden wird.
Gruß.
Verfasst: 10.09.2009, 16:05
von wergi
Hallo Gerodo,
und anschließend einen Widerspruch schreiben.
Habt Ihr denn irgendwelche ärztlichen Gutachten, die Ihr dem Antrag beilegen könnt?
Rainer
Schwerbehinderung - GdB und Merkzeichen
Verfasst: 22.11.2009, 00:43
von Dr.Lange
Hallo in die Runde!
Das Merkzeichen B bekommen Behinderte, die auf Begleitung außer Haus angewiesen sind (unabhängig vom Gehvermögen), das kann auch bei psychischen Problemen gegeben sein.
H bedeutet Hilflosigkeit, kann bei der HK auch OHNE Gehbehinderung vorliegen.
Entspricht die Einstufung der Behinderung (Grad der Behinderung = GdB) nicht der Realität oder werden die angemessenen Merkzeichen wie B, H, G, aG etc. verweigert, Widerspruch einlegen! Dabei ggf. einen Facharzt benennen, der den Patienten kennt, der wird dann vom Amt befragt.
Verfasst: 22.11.2009, 11:12
von Udo
Meine Freundin hat zwar einen Behindertenausweis, aber wenn ich mit Ihr unterwegs bin, darf ich zumindestens offiziell nicht auf einen Behindertenplatz parken, da sie ja interessanterweise keine Gehbehinderung hat?

Wahrscheinlich müssste ich sie tragen?
Der Amtsschimmel läßt grüßen.
Aber wir haben ja für den Notfall einen Rollstuhl, der für lauffähige CH erkrankte zugelassen ist. Ironie AUS
Sowas verrücktes aber auch. Aber ich parke, wenn auch eher selten, da ich mit ihr auch kaum in der Stadt etc. laufe, im Zweifelsfalle doch bei Bedarf auf einen Behindertenparkplatz, wenn es nicht anders geht.
Gruß, Udo