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chorea huntington

Verfasst: 07.02.2012, 10:26
von mascha567
ich habe eine bitte ob mir jemand helfen kann

und zwar geht um es um einen menschen der diese krankheit hat

nur das dieser mensch mittlerweile zur gefahr wird

es liegen auch schon anzeigen gegen ihn vor

leider schlägt die staatsanwaltschaft die sachen immer nieder

kann dieser mensch eigentlich auch bestraft werden

ich weiss das er handlungen sehr bewust macht und auch genau weiss was auf ihn zukommen könnte und er schon im vorfeld hingeht und dieser sache vorbeugt

dann kommt noch hinzu, das er genau weiss , weil er diese krankheit hat, dass er nicht bestraft wird

es geht doch nicht an , das man trotz dieser krankheit machen kann was man will

er ist zwar medikamentenmässig eingestellt

aber einen betreuer hat er nicht

was kann man da evtl mal machen das er irgendwie einen betreuer oder das er irgendwie unter kontrolle von jemanden kommt

bitte können sie mir irgendwie helfen oder tips geben was man da machen kann

mit freundlichen grüssen

jutta

Verfasst: 07.02.2012, 16:10
von Udo
Hallo Jutta,

Hmm, wen Dein Bekannte oder Bekannter agressiv ist, was ich vermute? , kann man nur immer weiter anzeigen, und wichtig, auch einmal zum Gesundheitsamt gehen, und diese Dinge melden. Ev. wird dann eine Untersuchung gemacht, und eine Behandlung eingeleitet. Im Ernstfall kann auch eine Einweisung in eine Klinik erfolgen, allerdings nur, wenn er oder sie eine Gefahr für sich oder andere darstellt.
Es stimmt nicht, das irgendeine Krankheit ein Freibrief für mögliche Kriminelle Taten ist.

Gruß, Udo

straffälliges Verhalten bei Hirnkrankheit

Verfasst: 27.02.2012, 21:34
von Dr.Lange
JEDER muss sich an Gesetze halten - auch Menschen mit einer Gehirnkrankheit. Die können je nach dem Zustand des Gehirns "mildernde Umstände" bekommen oder für schuldunfähig erklärt werden. Wenn das straffällige Verhalten aber fortgesetzt wird, wird zum Schutz der Allgemeinheit der Kranke geschlossen untergedracht.
Bitte so Vorgehen: jedes straffällige Verhalten anzeigen, in gefährlichen Situationen sofort 110 anrufen.
Auch das Gesundheitsamt und das Vormundschaftsgericht informieren.
Niemand muss sich terrorisieren lassen. Setzen Sie sich mit legalen Mitteln zur Wehr.