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OP mit Nadeln

Verfasst: 21.03.2019, 11:33
von rio
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man meinen: Wenn bei einer Operation eine Nadel im Bauchraum verbleibt, nach Beendigung selbiger OP, dann ist das ein Behandlungsfehler.

Scheinbar aber nicht, sonst hätte wohl nicht geklagt werden müssen, nämlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Der Patientin wurde ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zugesprochen sowie 2000 Euro Schadenersatz.

Das aber anscheinend nur, weil eine sogenannte "Zählkontrolle" unterlassen worden war (sind nach der OP genau soviele Nadeln vorhanden, wie vor de OP).

Az.: 1 U 145/17

Quelle: Finanztest 3/2019