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Patientenklagen bei Kunstfehlern erleichtert

Verfasst: 01.06.2004, 11:40
von oggi
Neue Hoffnung bei Behandlungsfehlern beim Patienten durch den Arzt

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte in einem Urteil klar, daß unter bestimmten Voraussetzungen bei Kunstfehlern eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten durchgeführt werden muß.

Ist im Arzthaftungsprozeß erwiesen, daß der Arzt einen groben Behandlungsfehler begangen hat, jedoch fraglich, ob tatsächlich dieser Behandlungsfehler für einen Gesundheitsschaden des Patienten verantwortlich ist, so muß die Beweislast umgedreht werden und der Mediziner Beweise für seine Unschuld vorlegen.

Dies gilt nur dann nicht, wenn es praktisch ausgeschlossen ist, daß der Gesundheitsschaden durch den begangenen Kunstfehler eingetreten sein kann.

Aktenzeichen: VI ZR 34/03, Bundesgerichtshofurteil

Quelle:Ärztezeitung