
pflegestufe und führerschein
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pflegestufe und führerschein
wenn man eine pflegestufe bei ch beantragt wird dann dem patienten der führerschein entzogen.weis jemand darüber bescheid
lgjana

Jeder Tag ist ein schöner Tag
Es könnte tatsächlich passieren. http://www.fahrschule-steinbacher.de/fr ... liches.pdf
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... n-502.html
Ich kenne eine Frau, die auch noch bei leicht fortgeschrittener Chorea gefahren ist. Ehe schlimmeres passieren konnnte, haben Ihre Eltern Ihr unter dem Vorwand, das das Auto in Reperatur müsste, es quasy eingezogen. Nachher war es dann eben kaputt, und somit aus der Welt. Ich bin sogar einmal mitgefahren mit Ihr, und es war schon etwas abenteuerlich. Nicht direkt gefährlich, aber es gab so manche Geschwindigkeitsüberschreitung. Man steckt aber auch in der Eigenverantwortung, wie lange man sich das zutraut. Irgendwann sind auch Ärzte verpflichtet, bei auffälligen und fortschreitenden Gesundheitsstörungen, dies dem Verkehrsamt zu melden.
Man sollte da wirklich in Eigenverantwortung handeln, und sagen, ich fahr nicht mehr ab einem bestimmtem Zeitpunkt. Dabei sollte man aber auch Bekannte haben, die darauf mitachten, und sagen, nun ist Schluß. Leider ist das so. Inwieweit man den Führerschein behalten kann, wenn man nicht auffällig wird( Unfall etc.) und wie gesagt, irgendwann dann freiwillig kein PKW mehr benutzt, kann ich so genau auch nicht sagen. Oder ob der doch automatisch irgendwann eingezogen wird?
Naja, soviel zu meinem Wissen zu dieser doch wichtigen Frage.
Gruß, Udo
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... n-502.html
Ich kenne eine Frau, die auch noch bei leicht fortgeschrittener Chorea gefahren ist. Ehe schlimmeres passieren konnnte, haben Ihre Eltern Ihr unter dem Vorwand, das das Auto in Reperatur müsste, es quasy eingezogen. Nachher war es dann eben kaputt, und somit aus der Welt. Ich bin sogar einmal mitgefahren mit Ihr, und es war schon etwas abenteuerlich. Nicht direkt gefährlich, aber es gab so manche Geschwindigkeitsüberschreitung. Man steckt aber auch in der Eigenverantwortung, wie lange man sich das zutraut. Irgendwann sind auch Ärzte verpflichtet, bei auffälligen und fortschreitenden Gesundheitsstörungen, dies dem Verkehrsamt zu melden.
Man sollte da wirklich in Eigenverantwortung handeln, und sagen, ich fahr nicht mehr ab einem bestimmtem Zeitpunkt. Dabei sollte man aber auch Bekannte haben, die darauf mitachten, und sagen, nun ist Schluß. Leider ist das so. Inwieweit man den Führerschein behalten kann, wenn man nicht auffällig wird( Unfall etc.) und wie gesagt, irgendwann dann freiwillig kein PKW mehr benutzt, kann ich so genau auch nicht sagen. Oder ob der doch automatisch irgendwann eingezogen wird?
Naja, soviel zu meinem Wissen zu dieser doch wichtigen Frage.
Gruß, Udo
Abends geht die Sonne unter, morgens geht sie wieder auf !
Also, wenn ich z.B. morgens eine Valium schlucken würde, und eigentlich kaum noch fahrtüchtig bin,und dann Auto fahre, kann ich Glück haben, und es passiert nichts, oder Pech, dann bin ich nämlich dran und kann auch den Schaden etc. selbst bezahlen. Mal abgesehen, das es auch mit dem Führerschein gewaltigen Ärger gibt. Es ist in Deutschland ein bißchen jedem selbst überlassen, wieweit er sich fahrtüchtig fühlt, solange es zu keinem Unfall kommt.
Aber eigentlich ist das auch immer noch nicht die Antwort auf die Frage, wie es aussieht mit dem Führerschein bei Beantragen einer Pflegestufe.
Udo
Aber eigentlich ist das auch immer noch nicht die Antwort auf die Frage, wie es aussieht mit dem Führerschein bei Beantragen einer Pflegestufe.
Udo
Abends geht die Sonne unter, morgens geht sie wieder auf !
Hallo Jana,Udo hat geschrieben:Also, wenn ich z.B. morgens eine Valium schlucken würde, und eigentlich kaum noch fahrtüchtig bin,und dann Auto fahre, kann ich Glück haben, und es passiert nichts, oder Pech, dann bin ich nämlich dran und kann auch den Schaden etc. selbst bezahlen. Mal abgesehen, das es auch mit dem Führerschein gewaltigen Ärger gibt. Es ist in Deutschland ein bißchen jedem selbst überlassen, wieweit er sich fahrtüchtig fühlt, solange es zu keinem Unfall kommt.
Aber eigentlich ist das auch immer noch nicht die Antwort auf die Frage, wie es aussieht mit dem Führerschein bei Beantragen einer Pflegestufe.
Udo
die Mitarbeiter vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse sind nicht berechtigt den Führerschein einzuziehen. Sie können ggf. eine Empfehlung aussprechen oder beraten. Lt. Aussage der Ärztin meines Mannes, haben auch Ärzte dieses Recht nicht. Es ist in Deutschland tatsächlich so, dass soetwas im eigenen Ermessen liegt oder das einem der Führerschein nach einem Unfall / Vorkommnis entzogen wird. Bei der Begutachtung zur Pflegestufe geht es ausschließlich um den Hilfe - und Pflegebedarf.
LG Mathilda
Ich glaube, ein Betreuer kann das z.B. beantragen, das der Führerschein entzogen wird. Auch kann ein Arzt einem das Fahren "verbieten", aber er kann keinen Führerschein abnehmen. Allerdings , wenns dann kracht, zahlt keine Versicherung, wenn der Arzt denen das mitteilen muss, sollte oder ähnlich.
Ich muss darüber mal in Ruhe was suchen. Morgen.
Udo[
Ich muss darüber mal in Ruhe was suchen. Morgen.
Udo[
Abends geht die Sonne unter, morgens geht sie wieder auf !
HK und Führerschein / Pflegestufe
Führerschein und Pflegestufe haben nichts miteinander zu tun. Querschnittsgelähmte, die Ihre Arme gebrauchen können, können durchaus Auto fahren, haben aber manchmal die Pflegestufe I oder II.Udo hat geschrieben: Irgendwann sind auch Ärzte verpflichtet, bei auffälligen und fortschreitenden Gesundheitsstörungen, dies dem Verkehrsamt zu melden.
... Oder ob der doch automatisch irgendwann eingezogen wird?
Gruß, Udo
Ärzte sind nie verpflichtet, fahruntaugliche Patienten dem Straßenverkehrsamt zu melden, dürfen aber ihre Schweigepflicht dem Amt gegenüber verletzen, wenn der Patient uneinsichtig ist. Ärzte ziehen auch keinen Führerschein ein oder sprechen Fahrverbote aus, dazu sind sie gar nicht befugt - das macht das Straßenverkehrsamt.
Ärzte sind aber verpflichtet, fahruntaugliche Patienten auf ihre fehlende Fahreignung hinzuweisen - tun sie das nicht, kann man sie im Falle eines Unfalles haftbar machen (das tun die Versicherungen auch immer).
Familienangehörige oder Freunde, die begründete Zweifel an der Fahreignung eines Kranken haben, sollten den darauf ansprechen und zur Überprüfung durch einen Fahrlehrer raten. Der ADAC bietet solche Fahrproben an. Das Ergebnis wird dem Ratsuchenden mitgeteilt, nicht dem Straßenverkehrsamt.
Tun Sie das bitte, bevor was Schreckliches passiert!
Dr.Lange
Re: HK und Führerschein / Pflegestufe
Aber ich kann mir vorstellen, das es in Härtefällen, bei Gefährdung von dem Patienten selbst und auch anderen Verkehrsteilnehmern doch schon mal vorkommen kann, das ein Arzt diesbezüglich einschreiten muss, sollte oder so. Aber wie Sie schon sagten, mehr im Extremfall. Dazu wollte ich noch sagen, das mir letztens ein Arbeitskollege erzählte, dss ein Bekannter in Amerika, der eine Querschnittsgelähmung hat, sein Auto sogar teilweise mit den Augen steuerte. Dies wurde so umgebaut. Und irgendetwas noch durch Kopfbewegungen. High Tech.Dr.Lange hat geschrieben: Führerschein und Pflegestufe haben nichts miteinander zu tun. Querschnittsgelähmte, die Ihre Arme gebrauchen können, können durchaus Auto fahren, haben aber manchmal die Pflegestufe I oder II.
Ärzte sind nie verpflichtet, fahruntaugliche Patienten dem Straßenverkehrsamt zu melden, dürfen aber ihre Schweigepflicht dem Amt gegenüber verletzen, wenn der Patient uneinsichtig ist. Ärzte ziehen auch keinen Führerschein ein oder sprechen Fahrverbote aus, dazu sind sie gar nicht befugt - das macht das Straßenverkehrsamt.
Gruß, Udo
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