ich80 hat geschrieben:ausserdem ist es in Österreich pflicht wenn man noch nicht an Huntington erkrankt ist dass man vorab zu einem Psychologen mussen ... und man bekommt das ergebnis nur mitgeteilt wenn man mit einem nahen Angehörigen zb. Ehemann, Elternteil erscheind
Ich bin sicher, dass es auch in Österreich NICHT gesetzlich vorgeschrieben ist, vor dem Gentest zum Psychologen zu gehen. Es macht überhaupt keinen Sinn, jemanden dazu zu zwingen, der darin keinen Sinn sieht (das Recht, es so zu sehen, hat JEDER). Ich rate jedem, sich für den Test einen guten Psychologen zu suchen, denn erst dann jemanden zu suchen, wenn man Probleme mit dem Ergebnis hat, führt in Deutschland meist zu unerträglich langen Wartezeiten.
Auch in Österreich wird es NICHT gesetzlich vorgeschrieben sein, mit einer Person des Vertrauens zur Ergebnismitteilung zu erscheinen - obwohl das natürlich äußerst sinnvoll ist.
Ich frage dann immer nach den besonderen Umständen, warum eine Person unbedingt alleine zur Ergebnismitteilung kommen möchte - respektiere diesen Wunsch aber nach ausreichender Bedenkzeit VOR der Blutentnahme.
Nach der Blutentnahme muss das Ergebnis spätestens nach 2 Wochen vorliegen, um Risikopersonen nicht unnötig auf die Folter zu spannen. Wenn die Ratsuchenden dann sich für einen späteren Zeitpunkt für die Ergebnismitteilung entscheiden, ist das was ganz anderes als auf das Ergebnis warten zu müssen.